Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Coronaschutzverordnung NRW vom 07.01.2021, die am 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft tritt, gelten für den Sportbetrieb nach wie vor folgende Regelungen:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der ab morgen gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW, die mit Ablauf des 10.01.2021 außer Kraft tritt,
ist auch der Individualsport auf in allen öffentlichen Sportanlagen nicht mehr zulässig.
Auch Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, dürfen nicht mehr angeboten werden.
Im Einzelnen gelten für den Sportbetrieb vor folgende Regelungen:
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
Stadt Bonn
Im Alter von 9 Jahren trat Canan Eroglu am 26.07.2000 dem FVE bei.
Seitdem hält der Torwart unseres Frauenteams dem FVE ununterbrochen die Treue.
Aus diesem Anlass verleihen wir unserem Mitglied Canan die silbernen Vereinsnadel und bedanken uns für die jahrelange Verbundenheit, welche in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich ist.
In guten und schlechten Zeiten stand Canan zwischen den Pfosten und wir hoffen noch auf viele Jahre (solange die Knochen halten).
Der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) stellt den Spielbetrieb für den Rest des Jahres 2020 im Herren-, Frauen- und Jugendbereich auf Verbands- und Kreisebene ein.
Grund ist, dass die Inzidenzzahl nach dem "Lockdown light" im November weiterhin weit über der 50er-Grenze liegt.
In NRW liegt der 7-Tage-Inzidenz bei 159,7 (Stand: 23.11.2020, 19:30 Uhr) und ist damit fast dreimal so groß.
Die Vereine des Verbandes haben nun eine verlängerte Winterpause vor sich.
FVM-Präsident Bernd Neuendorf erläuterte im Anschluss an die Präsidiumssitzung am 23. November 2020, dass aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens eine kurzfristige Zulassung des Spielbetriebs seitens der zuständigen Behörden nicht absehbar sei.
Das Präsidium begrüße daher die Entscheidung der zuständigen spielleitenden Stellen.
Der Verband wollte den Vereinen mit dieser Entscheidung Planungssicherheit geben, was auch Markus Müller, der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses, betonte: „Wir wollen den Vereinen Planungssicherheit für den Spielbetrieb in diesem Jahr geben.”
Aktuell steht noch nicht fest, wann die Saison nächstes Jahr fortgesetzt werden soll.
Ausschlaggebend wird abermals die Pandemieentwicklung sein.
Aktuell wird diskutiert, wie die aktuellen Meisterschaften und Pokalwettbewerbe 2021 fortgesetzt werden sollen und ob sich dort eine sinnvolle Alternative ergibt.
Gedankenspiele könnten sein, dass nur die Hinrunde gespielt oder eine Auf- und Abstiegsrunde nach der Quotientenregelung eingeführt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Sportlerinnen und Sportler,
inzwischen liegt uns die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor, die am 2. November in Kraft tritt und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft tritt. Sie ist als Anlage beigefügt.
In Paragraph 9 sind die Regelungen für den Sport zusammengefasst.
Demnach ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Auch die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich der Räume zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Weiterhin bleiben Sportfeste und Sportveranstaltungen bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
Wettbewerbe in Profiligen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind unter den in § 9 Absatz 3 genannten Bedingungen zulässig. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben bis zum 30. November jedoch nicht zugelassen werden.
Ausgenommen von dem Verbot des Freizeit- und Amateursports sind neben dem Sportunterricht der Schulen, schulischen Prüfungen und Prüfungen von Studiengängen auch das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.
Aus diesen Gründen müssen wir Ihnen die Nutzung der Sporthallen und -plätze unter den o. a. Bedingungen untersagen. Auch die Schwimmbäder bleiben für Vereine und Freizeitschwimmer im November geschlossen.
Individualsport ist auf den Sportplätzen allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands erlaubt. Dafür bleiben die Sportplätze geöffnet.
Zusammengefasst:
Alles zu. Vereinsheim, Halle, Kabinen.
Joggen oder sonstiger Individualsport zu zweit oder alleine ist erlaubt.
Der FVM hat jeglichen Spielbetrieb aufgrund der erhöhten Corona-Infektionen ab Freitag, den 30.10.2020 abgesetzt.
Sobald es etwas Neues gibt werden wir uns melden................
Bleibt gesund
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mit einem kontinuierlichen Anstieg der Infektionszahlen zu rechnen ist, sieht sich die Stadt Bonn veranlasst, vorsorglich dringende Empfehlungen auszusprechen sowie über eine Allgemeinverfügung weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen, um die Ausbreitung der Pandemie so weit wie möglich im Zaum zu halten. Über die ohnehin geltenden Vorschriften der Coronaschutzverordnung hinaus verfügt die Stadt mit Wirkung ab Samstag, 10. Oktober 2020, dass bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen Fangesänge verboten sind. Ferner müssen Zuschauer von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen den Mindestabstand auf 2 m erhöhen (gilt für Personen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören) und dauerhaft während der Sportveranstaltung eine Maske tragen.
Im Einzelnen gelten ab morgen für den Sportbetrieb in Bonn folgende Regelungen:
Beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im sonstigen öffentlichen Raum müssen für Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 CoronaSchVO genannten Gruppen gehören (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften, Gruppen von 10 Personen usw. ) geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden, auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.
In Kontaktsportarten ist die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig, wenn die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 der CoronaschutzVO sichergestellt ist.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist bis zu 300 Personen zulässig. Die einfache Rückverfolgbarkeit der Zuschauer ist vom Veranstalter zu gewährleisten und auf Plausibilität zu prüfen. Zuschauer von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen, die nicht zum gleichen Haushalten gehören, haben den Mindestabstand auf 2 m zu erhöhen und haben während der Dauer der Sportveranstaltung eine Maske zu tragen. Ferner sind Fangesänge bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen verboten. Es ist zu gewährleisten, dass durch die Austragung des Wettbewerbs im unmittelbaren Umfeld der Wettbewerbsanlage keine unzulässigen Ansammlungen verursacht werden. Spiele und Wettbewerbe mit gleichzeitig mehr als 300 Zuschauern sind auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes nach § 2b der CoronaschutzVO zulässig, welches der unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt werden muss. Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (sämtliche Ligen und Wettbewerbe, an denen Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können) gelten besondere Auflagen, die der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchVO NRW zu entnehmen sind.
Das Städtische Gebäudemanagement stellt in den Sanitäranlagen der Turn- und Sporthallen sowie in den Umkleidegebäuden der Außensportanlagen eine ausreichende Menge an Flüssigseife und Papierhandtüchern bereit. Um die Beschaffung von Desinfektionsmitteln müssen sich die jeweiligen Nutzer der städtischen Sportanlagen selbst kümmern. Neben den Auflagen, die sich aus der Coronaschutzverordnung ergeben, liegt bei den Hallennutzern auch die Einhaltung der nachfolgend genannten Auflagen in der Eigenverantwortung:
Die verschiedenen Sportgruppen sollten sich nicht in der Halle begegnen. Die Halle ist deshalb erst nach Beginn der Nutzungszeit zu betreten und vor Beendigung der Nutzungszeit zu verlassen
Der Zutritt zur Sportstätte sollte nacheinander, ohne Warteschlangen, mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgen.
Die Sportgeräte in den Turn- und Sporthallen sind vor und nach der Benutzung von den Vereinen zu desinfizieren.
Nach Möglichkeit sind eigene Sportgeräte zu nutzen.
Es wird empfohlen, die Vorschläge zu sportspezifischen Hygienemaßnahmen, die von den meisten Fachverbänden veröffentlicht wurden, zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt Bonn
Einen bitteren Abend musste die Spieler, Trainer und Anhänger des FVE in Bornheim erleben.
Man verlor, in der Höhe vielleicht zu happig, aber verdient mit 1:5 beim SSV Bornheim.
Der FVE war zu Beginn um Spielkontrolle bemüht und hatte die erste große Chance, die nicht verwertet wurde.
Vielleicht der Knackpunkt der ganzen Begegnung, da kurz darauf der SSV per Foulelfmeter in Führung ging.
Der FVE hatte dann nochmal die Chance auf einen Treffer, den der Keeper abwehren konnte.
Dann nahm das Unheil seinen Lauf, als im Mittelfeld in der Vorwärtsbewegung der Ball vertändelt wurde und der FVE in den Konter lief.
Nach Freistoß konnte der SSV den zweiten Ball aus spitzem Winkel verwerten und es ging mit 0:3 in die Halbzeit.
Heute zu Gast im Stade de Endenich......Preußen Bonn Ne starke Mannschaft, Augenhöhe, also Obacht im Spiel.
Wir heute mal wieder stark Ersatzgeschwächt, keinen ausgebildeten Torhüter dabei, viele Spieler in der Woche krank gewesen.
Heute also wieder volle Konzentration angesagt, wie immer müssen wir mindestens 100 % geben und dann ist alles möglich.
Das Spiel beginnt, Preußen von Anfang an nur mit langen Bällen auf ihre großen und starken Stürmer. Das machten sie gut, doch wir hielten sie trotzdem fern von unserem Tor und erlaubten kaum einen Torschuss (Ansage von Kilian sie zu blocken damit unser 6er, Köbi, heute im Tor, nicht viel halten muss).
Trotz einiger Umstellungen heute standen wir meist sicher, doch mussten wir nach einem langen Pass ( mehr als Abseits ) doch den Rückstand hinnehmen.
Kurz und Knapp:
Ladies first - beide mussten auswärts ran.
Die zweite Frauen verloren bei BW Oedekoven mit 0:9.
Die erste Frauen gewann beim TV Rheindorf mit 10:1.
Die Treffer teilten sich Ring (14./19./46./55./57.), Lukas (21.), Autering (29.), Annalena Meyer (47./53.) und Cron (90.).
Die Herrenteams hatten Heimspiele.
Die Dritte spielte 3:3 Remis gegen Arriba Peru. Die 2:0 und 3:1 Führung brachten leider keine drei Punkte.
Die Treffer erzielten Nasr (30.), Kessler (44.) und Pleines vom 11 Meter Punkt (68.)
Die zweite Mannschaft kassierte die dritte Niederlage in Folge. Gegen den Siegaufsteiger SV Leuscheid verlor man mit 1:3.
Den Treffer zum 1:1 erzielte Laouamera in der 41. Minute.
Erste Mannschaft - Sieg mit 3:2 über Borussia Lindenthal-Hohenlind.
Es war ein verdienter Sieg der Endenicher, der ruhig höher hätte sein können. Wollen wir nicht meckern.
Torschützen waren Krebel (15.) und Schöller (30./62.). Die beiden Gegentreffer resultieren aus Strafstössen (60./80.).